UKG Göttingen

Unabhängige Kredit Gruppe

Sicherungszweckerklärung: für Kredite mit einer Grundschuld

Sicherungszweckerklärung

Die Sicherungszweckerklärung dient dem Schutze des Darlehennehmers. (Foto: Rainer Sturm / pixelio.de)

Eine Sicherungszweckerklärung kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Kredit mit einer Grundschuld behaftet ist. Einfach gesagt, kann man die Sicherungszweckerklärung wie folgt erklären: Personen sind häufig bei der Finanzierung von Immobilien auf die Hilfe von Banken angewiesen. Diese gewähren nach eingehender Prüfung der Unterlagen in der Regel einen Kredit. Im Gegenzug möchten sich die Banken natürlich absichern und lassen diese Kredite als Grundschuld in das Grundbuch eintragen. In manchen Fällen kommt es vor, dass die ausgezahlte Summe niedriger ist, als die im Grundbuch eingetragene Summe. An dieser Stelle wird die Sicherungszweckerklärung unverzichtbar.

Ein Beispiel macht es deutlich

In einem Beispiel wird es schnell klar, wie wichtig die Sicherungszweckerklärung ist. Ein Kreditnehmer lässt sich von der Bank eine Darlehenssumme von 100.000 € auszahlen, möchte jedoch auf eigenen Wunsch eine erstrangige Grundschuld von 120.000 € eintragen. Sollte es in diesem Fall durch irgendwelche Gründe zur völligen Zahlungsunfähigkeit kommen, hat die Bank das Recht aus dem Erlös der Immobilie den vollen Betrag von 120.000 € zu bekommen. Damit erhält das Kreditinstitut letztendlich mehr als eigentlich ausgezahlt wurde. Eine Sicherungszweckerklärung verhindert in diesem Fall, dass die Bank mehr Geld erhält, als ihr eigentlich zusteht.

Was ist die Sicherungszweckerklärung im Detail?

Aus dem oben genannten Beispiel ergibt sich, dass die Sicherungszweckerklärung kein Kredit ist, sondern eine Vereinbarung zu einem bestehenden Kredit. Der Gläubiger sichert sich hiermit wertvolles Geld. Daher bringt die Sicherungszweckerklärung ausschließlich Vorteile. Diese muss nicht etwa notariell abgeschlossen werden, sondern hierfür hält jede Bank direkt Vordrucke bereit. Neben der Sicherungszweckerklärung kommen auch Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnisse zum Einsatz.

Was ist mit Grundschuld und Sicherungszweckerklärung, wenn der Kredit abbezahlt wurde?

Auch wenn der Kredit abbezahlt wurde, ändert sich nichts an der Grundschuld im Grundbuch. Daher bleibt auch die Bank nach wie vor als Grundschuldgläubiger vermerkt. Nun kann jeder für sich selbst entscheiden. Die erste Möglichkeit wäre die Löschung des Grundbucheintrags bei einem Notar zu veranlassen. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Grundschuld erst einmal im Grundbuch stehen zu lassen. Dies bietet den Vorteil, dass bei eventuellen neuen Krediten bei der gleichen Bank die Grundschuld einfach wieder genutzt werden kann. Wer plant die Immobilie zu verkaufen ist jedoch mit der Löschung im Vorfeld besser bedient, da somit der Verkaufsprozess beschleunigt werden kann. Wenn die Hausbank gewechselt wird oder man nicht beabsichtigt einen weiteren Kredit aufzunehmen, dann ist die Löschung ebenfalls die klügere Variante.

UKG Göttingen hat noch mehr Infos zu den Themen Finanzierung und Darlehen

Wenn man noch weitere Infos zum Thema Kredit oder die Rahmenbedingungen benötigt, bietet online-kredite.org genau das Richtige. Hier kann sich der Nutzer ein umfassendes Bild über die verschiedenen Kreditarten machen.

Kommentare sind geschlossen.