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Riester Rente: Privatrente mit staatlicher Förderung

Die Riester Rente ist eine Rente, die privat finanziert wird und vom Staat eine Förderung erhält. Diese Förderung kann durch Zulagen oder auch durch Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geleistet werden. Die Riester- Rente wurde von Walter Riester ins Leben gerufen. Er war der damalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und er wollte die freiwillige Altersvorsorge mit der Riester Rente unterstützen. Die Riester Rente ist vor allem für Arbeitnehmer und auch für Selbstständige eine gute Möglichkeit für das Alter vorzusorgen. Bei Selbstständigen ist eine wichtige Voraussetzung, dass sich diese in einer Ehe befinden müssen. Auch Kindererziehende in der Kindererziehungszeit, Bezieher von Krankengeld, sowie auch Wehr- und Zivildienstleistende haben einen Anspruch auf die Zulagen.

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Wie hoch ist die staatliche Förderung bei dieser Art der Rentenabsicherung?

Die Höhe der Förderung für die eigene Person und auch für die Kinder ist vom Staat vorgegeben. Wer eine Riester Rente abgeschlossen hat, erhält für sich selbst 154 Euro und für jedes Kind, welches bis zum Jahre 2007 geboren wurde noch einmal 185 Euro. Bei Kindern, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden, erhält man eine zusätzliche Zulage von bis zu 300 Euro. Ein weiterer Vorteil der Riester Rente ist, dass diese auch bei Pfändungen geschützt ist und man somit auch bei einer finanziellen Krise, seine Absicherung für das Alter behalten darf. Die Riester Rente wird ab dem Rentenalter gezahlt. Der genaue Zeitpunkt wird bei dem Abschluss von einem selbst festgesetzt. Es ist eine Rente, welche bis zum Tod gezahlt wird. Die Höhe kann dabei entweder gleichbleibend sein oder sich auch in gewissen Zeitabständen erhöhen. Für den Fall, dass die Garantiezeit zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten noch nicht abgelaufen ist, hat der Ehepartner Anspruch auf die Leistung.

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