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Das Steuerrecht

Steuern sind die Haupteinnahmequellen eines Staates und jeder Bürger/jede Person muss Steuern zahlen, wenn der Tatbestand der Steuerpflicht erfüllt wird. Doch wie sieht es mit dem Steuerrecht aus? Wann beginnt ein Steuerstreit beziehungsweise ein Steuerverstoß? All diese Fragen werden hier kurz erläutert, um dem einen oder anderen die Möglichkeit zu bieten rechtzeitig einen Fachanwalt für Steuerrecht aufzusuchen.

Das komplizierte Steuerrecht

Für den Laien ist es äußerst kompliziert, ja fast unmöglich, das Steuerrecht zu durchschauen, denn es umfasst zahlreiche Teilbereiche, wie zum Beispiel die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer, die Erbschaftssteuer und einige mehr. Weitere Begriffe wie Selbstanzeige, Steuerstreit, Steuerstrafrecht und internationales Steuerrecht kommen hinzu, wenn mittlere und große Unternehmen den Kampf mit dem Finanzamt aufnehmen.

Steuerstreit und Steuerstrafrecht

Steuerrecht - Beratung durch Fachanwalt

Steuerrecht – Beratung durch Fachanwalt

Wer mit dem Steuerbescheid des zuständigen Finanzamtes nicht einverstanden ist, kann gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen, oftmals beginnt dann der Steuerstreit. Dies kann eine sehr unangenehme, aber auch langwierige Angelegenheit werden, sodass hier jedem nur geraten werden kann, einen Fachanwalt für Steuerrecht aufzusuchen. Richtig unangenehm kann es werden, wenn das Finanzamt eine Steuerstraftat vermutet und der Steuerzahler aufgefordert wird, schnell und zügig den Sachverhalt umgehend zu klären. Denn Steuerverstöße können dann sogar von der Steuerfahndung übernommen werden und das ist dann mit Sicherheit sehr unangenehm. Spätestens dann sollte jeder Steuerpflichtige einen Fachanwalt für Steuerrecht konsultieren. Denn die Steuerfahndung darf bei einem Verdacht Büros und Privaträume eines Unternehmers durchsuchen. Auch Privatpersonen können von der Steuerfahndung zu Hause besucht werden.

Die Erbschaftssteuer nach der Reform

Im Privatbereich ist oftmals die Erbschaftssteuer ein heikles Thema, bei dem viele Menschen verunsichert sind und überhaupt keinen Durchblick mehr haben. Denn im Jahr 2009 ist die neue Erbschaftsteuerreform in Kraft getreten. Geschwister, Neffen und Nichten werden hier wie entfernte Verwandte behandelt, fallen jedoch unter das Wachstums-Entlastungsgesetz, welches im Jahr 2010 verabschiedet wurde. Im Gegensatz zu vorher sind nur noch höchstens 43 Prozent Erbschaftssteuer fällig, vorher waren es 50 Prozent. Für das selbst genutzte Eigenheim gelten seitdem Sonderbedingungen, das heißt, unter bestimmten Voraussetzungen kann das Eigenheim für Ehegatten und Kinder steuerfrei bleiben. Auch in diesen Fällen ist unbedingt ein Fachanwalt für Steuerrecht aufzusuchen, damit alles in geordnete Bahnen gelenkt werden kann.

Foto: kzenon / 123RF Stock Foto

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